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Fährtenhundprüfung FH1 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Klaus   
Fährtenhundprüfung FH 1 gem. VDH-Prüfungsordnung 2004
FH SkizzeIn der Fährtenhundprüfung Stufe 1 hat der Hund seine Fährtensicherheit auf einer mindestens 1.200 Schritt langen und mindestens drei Stunden alten Fremdfährte, die sechs dem Gelände angepasste rechte Winkel aufweisen muss und mindestens zweimal von einer frischeren Fremdfährte an geräumig auseinanderliegenden Punkten geschnitten wird, zu zeigen. Auf der Fährte liegen in unregelmäßigen Abständen vier mit der Witterung des Fährtenlegers gut versehene Gegenstände, die dre Fährtenleger mindestens 30 Minuten vorher in der Tasche trug. Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden. Die Gegenstände sind vom Hund zu finden und aufzunehmen oder zu verweisen.

Der Hundeführer läßt den Hund nach seiner Wahl frei oder an der Fährtenleine fährten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen.

Auf dem linken Bild ist eine Fährtenskizze abgebildet die vom Prüfer angefertigt und die Grundlage für den Fährtenleger bildet.

Vorraussetzungen für den Fährtenhund:

Bedingung für die Ablegung der FH 1 ist ein Mindestalter von 18 Monaten und eine erfolgreich abgelegte Begleithundeprüfung.

FährtengegenständeFährtengegenstände:

Die Gegenstände müssen aus verschiedenen Materialen sein, z.B. Holz, Leder oder Textilien (z.B. Teppichbodenreste). Sie müssen eine max. Länge von 10 cm, eine Breite von 2 - 3 cm, eine Dicke von 0,5 - 1 cm aufweisen und dürfen sich von der Farbe nicht wesentlich vom Gelände abheben.

Das Legen der Fährte:

Der Fährtenleger darf dem Hund nicht bekannt sein und erhält vom Richter eine Geländeskizze. Der Richter bespricht mit dem Fährtenleger eingehend die Fährte und kontrolliert die Fährtengegenstände. Die Abgangstelle wird mit einem Schild gekennzeichnet, welches links von der Abgangsstelle in den Boden gesteckt wird. Der Fährtenleger verweilt eine Zeitlang am Abgang und geht dann den vorgegebenen Weg. Die Ablage der Gegenstände wird auf der Skizze durch ein X bezeichnet. Die Gegenstände müssen auf der Fährte und der erste Gegenstand nicht unter 250 Schritt von der Abgangsstelle entfernt liegen.

Die Verleitung:

30 Minuten nach dem legen der Fährte erhält eine weitere, dem Hund fremde Person, den Auftrag an einer festgelegten Stelle die Fährte durch die Verleitungsfährte zweimal zu schneiden (siehe obige Skizze).

 
Erika Stieglitz und NoelErika Stieglitz mit Orphee

Die Ausarbeitung der Fährte:

Am Fährtenabgang bekommt der Hund die Möglichkeit ausgiebig Witterung aufzunehmen. Er soll so ausgebildet sein, dass er ruhig, möglichst ohne Einwirkung des HF (zugelassenes Hörzeichen: "such") die Fährte aufnimmt. Hat der HF den Eindruck, dass der Hund die Fährte nicht richtig aufgenommen hat, darf er ihn nochmals erneut auf die Fährte ansetzen. Jedoch nur wenn er noch nicht weiter als 15 Schritte von der Abgangsstelle entfernt ist. Dafür werden 4 Punkte abgezogen.

 
Verweis eines GegenstandesErika Stieglitz mit Orphee

Der Hund soll die Fährte ruhig abarbeiten, so dass der HF im Schritt folgen kann. Stößt der Hund auf einen Gegenstand, so hat er ihn sofort aufzunehmen oder deutlich zu verweisen. Das Verweisen kann sitzend, liegend oder stehend erfolgen. Der HF begibt sich zu seinem Hund und nimmt den Gegenstand an sich. Fremde Gegenstände dürfen vom Hund nicht aufgenommen oder verwiesen werden.

Wechselt der Hund beim überqueren der Verleitungsfährte auf die Verleitung und folgt ihr ca. 25 Schritt, so muss die Fährtenarbeit abgebrochen werden.

Bewertung:

Die Höchstpunktzahl 100 darf nur dann vergeben werden, wenn der Hund die für ihn gelegte Fährte von Anfang bis Ende eine überzeugende Sucharbeit geleistet und alle vier Gegenstände aufgenommen oder verwiesen hat. Alle Winkel müssen sicher ausgearbeitet werden. Die Verleitungsfährte darf den Hund nicht beeinflussen. Für jeden nicht gefundenen Gegenstand werden 5 Punkte abgezogen. Aufnehmen und verweisen ist fehlerhaft. Für einen falsch aufgenommenen bzw. falsch verwiesenen Gegenstand werden 4 Punkte entwertet.

Das Ausbildungskennzeichen FH 1 darf nur vergeben werden, wenn der Hund mindestens 70 Punkte erreicht hat.

Vorzüglich
Sehr Gut
Gut
Befriedigend
Mangelhaft
96-100
90-95
80-89
70-79
0-69
 
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